Entwicklung eines Verfahrens zur Bewertung des technischen Alters modernisierter Binnenschiffe aus sicherheitstechnischer Sicht
Ziel des Vorhabens war die Entwicklung eines Verfahrens, mit dem es möglich wird, das von einem älteren modernisierten Schiff ausgehende Risiko mit dem Risiko vergleichbar zu machen, das von einem jüngeren aber nicht modernisierten Schiff ausgeht. Mit dem dem Verfahren zugrunde liegenden Berechnungsmodell können die schiffsspezifischen Risiken ermittelt werden; diese wiederum können in ein sicherheitstechnisches Alter transferiert werden.
Somit konnte das Projektziel erreicht werden. Sicherheitstechnische Maßnahmen, wie z.B. Erneuerungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den besonders sicherheitsrelevanten Risikokomponenten, können in Risiko-Verminderungen und diese wiederum in Reduktionen des technischen Alters umgerechnet werden. Damit besteht die Möglichkeit, Schiffseignern und Verladern ein Instrument zur Verfügung zu stellen, das ihnen eine risikoorientierte sicherheitstechnische Bewertung von Binnenschiffen ermöglicht, welche auch die Auswirkungen durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen in die Betrachtung einbezieht.
Die Schiffseigner – in vielen Fällen sog. „Partikuliere“ mit i.d.R. einem eigenen Schiff (KMU) – haben durch dieses Verfahren die Möglichkeit, das vordergründig oft hohe nominale Alter und vermeintlich hohe Risiko ihres Schiffs zu relativieren, wenn sie an den entscheidenden Stellen („Risikokomponenten“) Modernisierungs- oder Erneuerungsmaßnahmen vornehmen. Das Verfahren zeigt ihnen auch auf, welche Maßnahme welchen Effekt für das Schadensrisiko und das technische Alter ihres Schiffes haben würde, so dass eine gezielte Beeinflussung dieser Größen möglich ist.
Eine hinreichende Akzeptanz dieses Verfahrens in der Verladerschaft vorausgesetzt, eröffnet dies den Schiffseignern insgesamt verbesserte Chancen auf Einsätze ihres lt. Schiffsattest nominal alten Schiffs auf dem Markt für Transportdienstleistungen.
Das Forschungsvorhaben wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages über die AiF im Rahmen des Programms zur Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung und -entwicklung (IGF) finanziert.
Ansprechpartner
Tel.: 0203 99369-56